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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 10 AS 2593/16 B PKH

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Beschwerdeausschluss nach § 172 Abs. 3 Nr. 2a SGG greift auch dann, wenn das SG einen PKH-Antrag wegen (unveränderter) persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse mit der Begründung abgelehnt hat, er sei unzulässig.

2. Wurde ein PKH-Antrag wegen fehlender tatsächlicher Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abgelehnt, ist ein erneuter PKH-Antrag nicht wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses bzw. Rechtsmissbräuchlichkeit unzulässig, wenn - bei insoweit unveränderten Verhältnissen - diese Angaben nunmehr vorliegen.

Fundstelle(n):
EAAAG-39385

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