Praxis-Leitfaden Lohn und Gehalt 2017
5. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IV. Meldung zur Sozialversicherung/DEÜV
Im Rahmen der Entgeltabrechnung hat der Arbeitgeber eine Vielzahl von Meldepflichten. Neben der Anmeldung eines Arbeitnehmers folgt aber noch eine Vielzahl von weiteren Meldungen. Die folgende Übersicht nennt die wichtigsten Meldetatbestände:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Meldetatbestände | Meldeschlüssel lt. DEÜV Meldung |
Anmeldungen | |
Beginn einer Beschäftigung | 10 |
Wechsel der Krankenkasse | 11 |
Beitragsgruppenwechsel | 12 |
Anmeldung nach unbezahltem Urlaub oder einem Streik von mehr als einem Monat | 13 |
Anmeldung wegen Rechtskreiswechsels ohne Krankenkassenwechsels | 13 |
Anmeldung wegen Wechsels des Entgeltabrechnungssystems | 13 |
Anmeldung nach Ende der Pflegezeit | 13 |
Anmeldung wegen Änderung des Personengruppenschlüssels ohne Beitragsgruppenwechsel | 13 |
Abmeldungen | |
Ende der Beschäftigung | 30 |
Ende der Beschäftigung bei Inanspruchnahme der Pflegezeit | 30 |
Krankenkassenwechsel | 31 |
Beitragsgruppenwechsel | 32 |
Änderung im Beschäftigungsverhältnis | 33 |
Ende einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach einer Unterbrechung von mehr als einem Monat | 34 |
Streik, länger als ein Monat | 35 |
Wechsel des Entgeltabrechnungssystems | 36 |
Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung | 40 |
Abmeldung wegen Todes | 49 |
Jahres-, Unterbrechungs- und S... |