Reihenfolge der Anrechnung der Vergabe von Darlehen auf den save haven
Leitsatz
Die Anrechnung von Darlehen i.S.d. § 8a Abs. 1 KStG auf den save haven erfolgt entsprechend der zeitlichen Reihenfolge der
Vergabe der Darlehen (Bestätigung des BStBl. I 1995,25, Rz. 71; entgegen: ., G., EFG 2015,327).
Bei ausgelaufenem Recht ist die Revision auch dann nicht zuzulassen, wenn der BFH ein ab-weichendes Urteil bestätigt hat,
diese Bestätigung jedoch aus einem anderen kumulativen Begründungsstrang des abweichenden Urteils erfolgt.
Fundstelle(n): KAAAG-36496
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