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StuB Nr. 2 vom Seite 63

Auslagerung von Gesellschafter- Geschäftsführer-Pensionszusagen auf Unterstützungskassen erschwert

Anmerkung zum

Carolin Selig-Kraft, LL.M.

Der BFH hat in einem aktuellen Urteil den Durchführungswegwechsel von Pensionsverpflichtungen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern gewürdigt und ist zu einem überraschenden Ergebnis gekommen. Im vorliegenden Streitfall stuft der BFH die Übertragung des noch nicht erdienten Teils (sog. future service) einer Pensionszusage auf eine Unterstützungskasse generell als Neuzusage ein. Das Urteil sorgt für Verunsicherung in der Praxis, erschwert es doch insbesondere die Übertragung von Pensionszusagen bei älteren beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern.

I. Sachverhalt

[i]Ott, Die steuerrechtliche Behandlung von Pensionszusagen, StuB 6/2016 S. 214 NWB DAAAF-69111 Gehrmann, Gesellschafter-Geschäftsführer, infoCenter NWB XAAAB-04820 Gehrmann, Verdeckte Gewinnausschüttungen, infoCenter NWB QAAAA-88453 Im vom BFH entschiedenen Sachverhalt ging es um das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit einer dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer H erteilten Pensionszusage in den Streitjahren 2008 und 2009.

Bei der Klägerin, einer 1994 gegründeten GmbH, war der im März 1952 geborene H alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer. Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbarte er mit dem Datum vom mit der Gesellschaft eine unmittelbare Versorgungszusage, wonac...