SGB IX § 5
Teil 1: Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen
Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
§ 5 Leistungsgruppen
Zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden erbracht:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,
Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
Leistungen zur sozialen Teilhabe.
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GAAAG-14830