Säumniszuschläge: Aufleben nach Anfechtung und Rückgewähr der gezahlten Steuerschulden
Leitsatz
Zur Entstehung von Säumniszuschlägen.
Bei Steuerfälligkeiten, die in die insolvenzreife Zeit fallen, bleibt das Steuerschuldverhältnis selbst bei fristgerechter
Zahlung wegen der gesetzlich vorgesehenen Anfechtungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters zunächst in der Schwebe.
Ob der Steueranspruch des FA endgültig erloschen ist, hängt davon ab, ob der Insolvenzverwalter die Zahlung wirksam angefochten
hat.
Eine erfolgreiche Anfechtung und Rückgewähr bewirkt, dass die Steuerschuld rückwirkend wieder auflebt. In solchen Fällen
entstehen Säumniszuschläge mit rückwirkender Kraft ab Fälligkeit.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 189 Nr. 3 CAAAF-89941
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