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Kein Kindergeld für Pflegekind mit eigenem Haushalt?
Pflegekind mit eigenem Haushalt:
Setzt ein Pflegekindschaftsverhältnis gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG voraus, dass das Kind im Haushalt der Pflegeeltern aufgenommen ist? - Kann es noch als Pflegekind berücksichtigt werden, wenn es einen eigenen Haushalt führt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().