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StuB Nr. 1 vom Seite 22

Inflationäre Bedeutung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Teil des Buchnachweises

Anmerkungen zum

StB Dr. Hans-Martin Grambeck

Innergemeinschaftliche Warenlieferungen sind unter den Voraussetzungen des § 6a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Diese Befreiung im Ursprungsland korrespondiert mit der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im anderen EU-Land. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers – als Beleg für die Unternehmereigenschaft des Erwerbers und Indiz für die Deklaration des innergemeinschaftlichen Erwerbs – gehört deshalb seit jeher zu den Pflichtnachweisen für die Steuerbefreiung. Allerdings hat der EuGH bereits mit Urteil vom festgestellt: Die Umsatzsteuer-ID-Nummer ist keine notwendige Voraussetzung für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen an einen anderen Unternehmer. Nunmehr hat das Gericht diese Auffassung auch für das innergemeinschaftliche Verbringen bestätigt.

I. Der Ausgangsfall

[i]Mann, Innergemeinschaftliche Lieferung ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, USt direkt digital 8/2015 S. 3 NWB KAAAE-88777 Luther, Innergemeinschaftliches Verbringen auch ohne Aufzeichnung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer steuerfrei, USt direkt digital 20/2016 S. 12 NWB BAAAF-84626 Der Einzelunternehmer Plöckl versandte im Oktober 2006 ein Fahrzeug aus Deutschland an einen in Spanien ansässigen Händler, um es in Spanien zu verkaufen. Der Versand ist belegt durch einen CMR-Frachtbrief. Der Händler e...