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SteuerStud Nr. 1 vom Seite 1

Klausur zur Körperschaftsteuer im 3er-Pack

Steuerpflicht und Einkommensermittlung bei einer SE – Wegfall des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland infolge der Sitzverlagerung nach Bulgarien (Steuerentstrickung) – Fortschreibung des steuerlichen Einlagekontos – Verlustrücktrag und Anwendung des § 8c KStG – KGaA und Schachtelprivileg nach dem DBA Frankreich

Dipl.-Finanzwirt Bernhard Suck

Hier finden Sie die Klausur als PDF:

I. Sachverhalte

Sachverhalt 1

Die Markus AG (M-AG) ist zu jeweils 100 % am Stammkapital der Taurus GmbH (Ta-GmbH) und der Toto GmbH (To-GmbH) beteiligt. Alle drei Gesellschaften sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig.

Die Ta-GmbH gewährt der To-GmbH am ein zinsloses Darlehen über 250.000 € für die Dauer von zehn Jahren. Hätte die To-GmbH das Darlehen bei einer Bank aufgenommen, wäre ein Zinssatz von 8 % vereinbart worden.

Sachverhalt 2

Die Grebe KGaA (G-KGaA) hat seit Jahren Geschäftsleitung und Sitz in Münster. Als persönlich haftender Gesellschafter ist an ihr Erwin Gebe (G) mit Wohnsitz in Münster beteiligt. G ist zudem als Kommanditaktionär zu 60 % am Grundkapital der K-KGaA i. H. von 400.000 € beteiligt.

Weiterer Kommanditaktionär ist die unbeschränkt steuerpflichtige Harmon GmbH (H-GmbH) mit einer Beteiligung von 40 % am Grundkapital.

Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Am Gewinn der G-KGaA sind die KGaA zu 80 % und G zu 20 % beteiligt. Der Jahresüberschuss 2016 der G-KGaA beläuft sich auf 250.000 €. Der auf G entfallende Gewinnanteil hat sich hierauf noch nicht ausgewirkt. Die G-KGa...