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Erwerb von Wohnungseigentum ohne Selbstnutzung ist nicht von der Erbschaftsteuer befreit
Unentgeltliche Nutzungsüberlassung an einen Angehörigen ist nicht begünstigt
Erwirbt ein Kind eine Wohnung von Todes wegen, kann es die Erbschaftsteuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG nach Ansicht des BFH nicht in Anspruch nehmen, wenn es die Wohnung einer anderen Person unentgeltlich überlässt. Das gilt auch, wenn es sich bei der anderen Person um eine nahe Angehörige handelt. Der BFH bleibt bei seiner strengen Sichtweise. Er legt die in § 13 Abs. 1 Nr. 4b und c ErbStG gewährte Steuerbefreiung für den Erwerb von Wohnungseigentum durch Ehegatten und Kinder eng aus und ist nicht bereit, die Vorschrift bei Sachverhalten anzuwenden, die über den Wortlaut hinausgehen. Diese Haltung hält er für verfassungsrechtlich geboten.
Statt des Kindes nutzt die Mutter die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken
In dem vom BFH entschiedenen Streitfall hatte der Erblasser, Vater der Klägerin, zusammen mit der Mutter eine Eigentumswohnung bis zu seinem Tod bewohnt. Der Vater war zur Hälfte Miteigentümer der Eigentumswohnung. Nach seinem Tod schlug die Mutter die Erbschaft aus, die gemeinsame Tochter und Klägerin wurde Erbin. Die Mutter blieb in der Wohnung, die Tochter übernachtete dort gelegentlich und nutzte ein Zimmer zur Verwaltung des Nachlasses. Sie machte für den halben Miteigentumsanteil an der Wohnun...