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FG Köln Urteil v. - 4 K 1866/11 EFG 2017 S. 19 Nr. 1

Gesetze: GrEStG § 17 Abs 3, BewG § 2 Abs 1 Satz 3, BewG § 70 Abs 1, BewG § 146, BewG § 147, GrEStG § 8 Abs 2 Satz 1 Nr 2

Grunderwerbsteuer

Feststellung des Grundbesitzwertes, wirtschaftliche Einheit

Leitsatz

Eine aus mehreren Flurstücken bestehende Grundbesitzanlage mit aufstehenden Gebäuden ist nicht schon deshalb eine wirtschaftliche Einheit, weil sie aufgrund tatsächlicher Gegebenheiten einen wirtschaftlichen Zusammenhang erkennen lässt. Ein solcher bloß wirtschaftlicher Zusammenhang begründet keinen Funktionszusammenhang in einer Intensität, welche die selbständige Funktion und Nutzbarkeit der einzelnen Grundstücke i.S. des BewG aufhebt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 3094 Nr. 51
EFG 2017 S. 19 Nr. 1
YAAAF-89267

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