An den Komplementär als Empfangsbevollmächtigten der KG adressierter Steuerbescheid „für die KG“ ist nichtig, wenn die KG steuerlich als Einzelunternehmen des Komplementärs anzusehen ist?
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Ist ein an den Komplementär als Empfangsbevollmächtigten der KG adressierter Steuerbescheid „für die KG“ nichtig, wenn die KG mangels Mitunternehmereigenschaft des Kommanditisten steuerlich als Einzelunternehmen des Komplementärs anzusehen ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
IAAAF-88552