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Verbot der Steuerlatenzierung bei ergebnisneutraler Zugangsbewertung
I. Einführung
Nach IFRS besteht (zunächst) eine generelle Ansatzpflicht für aktive oder passive latente Steuern (IAS 12.15/24). Bilanziell zu erfassende Steuerlatenzen sind Folge am Stichtag identifizierter Unterschiedsbeträge zwischen dem IFRS-Wertansatz ( carrying amount) und dem korrespondierenden Steuerwert ( tax base) eines Vermögenswerts oder einer Schuld, sofern aus der Differenz in künftigen Perioden steuerlich abzugsfähige oder steuerpflichtige Beträge bei Realisation dieser Posten entstehen (IAS 12.5). Es ist daher zu unterscheiden zwischen
zu versteuernden temporären Differenzen ( taxable temporary differences), die eine künftige – zum Bilanzstichtag noch nicht realisierte – Steuerbelastung begründen, also den Ansatz einer passiven Steuerlatenz ( deferred tax liability) erfordern, und
abzugsfähigen temporären Differenzen ( deductible temporary differences), die zu künftigen Steuerentlastungen führen, somit also – insoweit die Möglichkeit zur Nutzung nachgewiesen wird – den Ansatz einer aktiven Steuerlatenz ( deferred tax asset) rechtfertigen.
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Übersicht 1: Differenzierung temporärer Differenzen | |||
Differenz IFRS-Buchwert zu Steuerwert | Art der Differenz | führt zu | |
Vermögenswert | positiv (> 0) | taxab... |