Arbeitshilfe - Stand: 29.05.2019

Investitionsabzugsbetrag ist kein Bestandteil des im Jahr der Hinzurechnung nach § 34a EStG begünstigten nicht entnommenen Gewinns?

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Ist nur der betroffene Mitunternehmer selbst klagebefugt gegen die Feststellung der für die Tarifermittlung nach § 34a Absätze 1 bis 7 EStG erforderlichen Besteuerungsgrundlagen, oder kann auch die Personengesellschaft als Prozessstandschafterin klagen, wenn die Feststellung mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Gesellschaft verbunden wurde? - Ist eine hinzugerechnete Ansparrücklage Bestandteil des im Jahr der Auflösung nach § 34a EStG begünstigten nicht entnommenen Gewinns?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
PAAAF-85252