IFRS 15 5

Anwendungsbereich

5

Dieser Standard ist auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden, außer auf

(a)

Leasingverträge, die in den Anwendungsbereich von IFRS 16 Leasingverhältnisse fallen,

(b)

Verträge, die in den Anwendungsbereich von IFRS 17 Versicherungsverträge fallen. Ein Unternehmen kann jedoch von seinem Wahlrecht Gebrauch machen, IFRS 15 auf Versicherungsverträge anzuwenden, deren primärer Zweck gemäß Paragraph 8 von IFRS 17 in der Erbringung von Dienstleistungen gegen ein festes Entgelt besteht,

(c)

Finanzinstrumente und andere vertragliche Rechte oder Verpflichtungen, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen, IAS 27 Einzelabschlüsse und/oder IAS 28 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen fallen, und

(d)

nichtmonetäre Tauschgeschäfte zwischen Unternehmen derselben Sparte, die Verkäufe an Kunden oder potenzielle Kunden erleichtern sollen. Vom Anwendungsbereich dieses Standards ausgenommen wäre beispielsweise ein Vertrag zwischen zwei Ölgesellschaften, die einen Tausch von Rohöl vereinbaren, um die Nachfrage ihrer Kunden an verschiedenen Standorten zeitnah decken zu können.

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GAAAF-85161