Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung für
Grundstücksunternehmen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft
die eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt und Mitunternehmerin
einer anderen gewerblich geprägten Personengesellschaft ist
Leitsatz
Ist
eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eigenen Grundbesitz
verwaltet und nutzt, Mitunternehmerin einer anderen gewerblich geprägten
Personengesellschaft (Beteiligungsgesellschaft), so ist die erweiterte
Kürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht zu gewähren.
Das
gilt auch dann, wenn die Beteiligungsgesellschaft ihrerseits die
Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erfüllt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 8 Nr. 7 DStRE 2017 S. 467 Nr. 8 GmbH-StB 2017 S. 24 Nr. 1 Ubg 2017 S. 280 Nr. 5 FAAAF-84561
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