Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer
2. Aufl. 2016
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XIII. Die zivilrechtlichen Vertragsverhältnisse des WP
1. Tätigkeitsbereiche eines Wirtschaftsprüfers
Der Tätigkeitsbereich eines Wirtschaftsprüfers ist weitgehend gesetzlich geregelt. Zu unterscheiden ist zwischen den Kernaufgaben des Wirtschaftsprüfers und den damit vereinbaren oder unvereinbaren Tätigkeiten.
Die Kernaufgaben finden sich in § 2 WPO. Hierzu gehören:
Die Prüfungstätigkeit
Die Steuerberatung
Die Sachverständigentätigkeit
Die Beratung und Interessenvertretung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Die treuhänderische Verwaltung
Eine Aufzählung der mit diesem Kernbereich vereinbaren Tätigkeiten findet sich in § 43a Abs. 4 Nr. 1–8 WPO. Die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbaren Tätigkeiten finden sich in § 43a Abs. 3 WPO. Hervorzuheben ist das absolute Verbot einer gewerblichen Tätigkeit (siehe dazu auch Kapitel II, Ziffer 2).
Weitere Beschränkungen werden dem WP durch das Rechtsdienstleistungsgesetz und das darin verankerte Verbot der allgemeinen Rechtsberatung auferlegt. Im Grundsatz ist festzuhalten, dass die Rechtsberatung lediglich eine Annextätigkeit zu einer erlaubten Tätigkeit darstellen darf. Eine allgemeine, von einem konkreten Mandat losgelöste Rechtsberatung, ist ausschließlich den Rechtsanwälten vorbehalte...