Bernhard Schmitz, Petra Lorey, Richard Harder

Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer

2. Aufl. 2016

ISBN der Online-Version: 978-3-482-62662-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64602-7

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Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer (2. Auflage)

III. WP-Examen, Bestellung zum WP, Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Bestellung

1. Organisation des Zulassungs- und Prüfungsverfahrens zum WP-Examen (§§ 57 WPO)

Die Bestellung zum WP setzt den Nachweis der fachlichen und persönlichen Eignung im Zulassungs- und Prüfungsverfahren voraus. Für die Zulassung und das WP-Examen ist die WPK zuständig (§ 5 Abs. 1 WPO). Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen (§ 7 WPO i. V. m. §§ 126, 126a BGB).

Im Rahmen ihrer Aufgaben im Bereich des WP-Examens und der Eignungsprüfung (§ 131g WPO) hat die WPK eine Prüfungsstelle eingerichtet, die als selbständige Verwaltungseinheit zuständig für das WP-Examen ist. Diese wird von einem Verwaltungsleiter geleitet, der die Befähigung zum Richteramt haben muss. Die Prüfungsstelle ist unabhängig und demnach bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an Weisungen nicht gebunden.

Sie kann bei der Durchführung ihrer Aufgaben die Landesgeschäftsstellen der WPK mit einbeziehen (§ 5 Abs. 3 WPO). Diese sind zuständig für das Zulassungsverfahren und die Organisation der schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Sie unterliegen bei dieser Tätigkeit nur den Weisungen der Prüfungsstelle und nicht auch der übrigen Organe der WPK.

Die Prü...

Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer

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