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FG München  v. - 7 K 366/15

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

Voraussetzungen für den Schuldzinsenabzug bei Darlehen für die Anschaffung eines teilweise vermieteten und teilweise selbstgenutzten Gebäudes

Leitsatz

1. Dient ein angeschafftes Gebäude nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch eigenen Wohnzwecken, so sind die für den Erwerb des Objekts aufgewendeten Darlehenszinsen nur dann in vollem Umfang zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten den eigenständige Wirtschaftsgüter bildenden Gebäudeteilen gesondert zuordnet und diese so zugeordneten Anschaffungskosten auch tatsächlich mit Geldbeträgen aus dem dafür aufgenommenen Darlehen bezahlt (Anschluss an die BFH-Rspr.).

2. Eine nachträgliche Zuordnung des für den ursprünglich vermieteten und nunmehr selbstgenutzten Erdgeschossteil des Hauses verwendeten Darlehensbetrags auf die nunmehr vermietete Obergeschosswohnung ist eine steuerlich unbeachtliche gewillkürte Umwidmung, denn der erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Darlehenszinsen und einem konkreten Vermietungsobjekt kann nicht durch einen bloßen Willensakt des Steuerpflichtigen begründet werden

Fundstelle(n):
QAAAF-83007

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