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BAG Urteil v. - 2 AZR 54/99

Leitsatz

Leitsatz:

»Für einen ordnungsgemäßen Widerspruch des Betriebsrats gegen eine ordentliche Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG, der Voraussetzung für einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG ist, reicht es nicht aus, wenn der Betriebsrat auf Personalengpässe bei Arbeiten hinweist, die im Betrieb von einem Subunternehmer aufgrund eines Werkvertrags erledigt werden.

Das Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG am ersten Arbeitstag nach Ablauf der Kündigungsfrist ist rechtzeitig erfolgt (vgl. - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11).«

Fundstelle(n):
BB 2000 S. 1894 Nr. 37
BB 2000 S. 2049 Nr. 40
DB 2000 S. 1969 Nr. 39
HAAAF-82628

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