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IWB Nr. 17 vom Seite 625

Der neue Anwendungserlass zu § 153 AO

Berthold Welling

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 630Die Verschärfung steuerstrafrechtlicher Vorschriften und der strafbefreienden Selbstanzeige in den letzten Jahren hat Verwerfungen zwischen steuerstrafrechtlichem Regelungs- und Sanktionsrahmen und der Praxis des Steuerverfahrens zur Folge. Dies gilt auch im Unternehmensteuerrecht und hier insbesondere beim industriellen Mittelstand und bei Unternehmen mit weltweiter Marktpräsenz. Mit dem Anwendungserlass zu § 153 AO vom versucht das BMF, die heikle Situation zu entschärfen, die durch die überschießende Gesetzgebung entstanden ist.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Verschärfung des Steuerstrafrechts

[i]Sanktionslose Berichtigung von Fehlern bleibt eine HerausforderungVor dem Hintergrund der bisherigen Praxis, Berichtigungen und – fehlerbedingte – Korrekturen der Steuererklärung im Fall der Steuerverkürzung als strafbefreiende Selbstanzeige zu werten, stehen Unternehmen heute vor der Herausforderung, Fehler im Erklärungsverfahren nach § 153 AO zu korrigieren, ohne ein Ermittlungsverfahren zu riskieren. Die niedrige betragsmäßige Schwelle für den Ausschluss der strafbefreienden Selbstanzeige bedeutet, dass sich viele Unternehmen bei einer Steuerverkürzung im Wesentlichen nur noch auf den ...