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BBK Nr. 17 vom

Bilanzierung übertragener Pensionsverpflichtungen beim Überträger (§ 4f EStG)

Falco Hänsch

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Bilanzierung in der Handelsbilanz

Hinsichtlich der bilanziellen Behandlung beim Übertragenden ist danach zu unterscheiden, ob die Übertragung der Pensionsverpflichtungen in Form einer Schuldübernahme, eines Schuldbeitritts oder einer Erfüllungsübernahme erfolgt.

Erfolgt die Übertragung im Wege einer Schuldübernahme endet das bisherige Schuldverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem ursprünglich Verpflichteten. Da der Gläubiger den bisherigen Schuldner nicht mehr in Anspruch nehmen kann, darf dieser die Pensionsverpflichtung in seiner Handelsbilanz nicht mehr passivieren.

Auch bei einem Schuldbeitritt mit einer Freistellungsverpflichtung im Innenverhältnis ist in der Handelsbilanz des bisherigen Schuldners die Pensionsrückstellung trotz gesamtschuldnerischer Haftung aufzulösen, sofern keine Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung droht. In diesem Fall kommt auch keine Aktivierung eines Freistellungsanspruchs in Betracht.

Bei einer Erfüllungsübernahme der Pensionsverpflichtung nur im Innenverhältnis bleibt der bisher Verpflichtete als alleiniger Schuldner rechtlich weiterhin verpflichtet. Er...