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BBK Nr. 17 vom Seite 846

Bilanzierung übertragener Pensionsverpflichtungen beim Überträger

Aufwandsverteilung nach § 4f EStG mit Praxisfall

Falco Hänsch

[i] Broemel/Endert, Übertragung von Pensionsverpflichtungen nach dem AIFM-StAnpG, BBK 7/2014 S. 318 NWB VAAAE-60567 Nach der jüngsten BFH-Rechtsprechung können stille Lasten durch eine Verpflichtungsübertragung im Wege einer Schuldübernahme oder eines Schuldbeitritts steuerwirksam realisiert werden. Als Reaktion darauf hat der Gesetzgeber mit dem AIFM-StAnpG vom den § 4f EStG eingeführt. Danach darf der Übertragende einen durch die Verpflichtungsübertragung realisierten Aufwand grundsätzlich nur verteilt über 15 Jahre als Betriebsausgaben abziehen. Der Beitrag stellt die handels- und steuerbilanzielle Abbildung der Übertragung von Pensionsverpflichtungen beim bisherigen Schuldner vor. Die Bilanzierung beim Schuldübernehmer wird in einer der nächsten BBK-Ausgaben behandelt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Arten von Verpflichtungsübertragungen

1. Schuldübernahme

[i]Hennemann/Hänsch, Übernahme von Verpflichtungen mit Ansatz- und Bewertungsvorbehalten nach §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG, Grundlagen NWB UAAAF-74836 Es bestehen mehrere Möglichkeiten, Pensionsverpflichtungen rechtlich oder wirtschaftlich auf einen Dritten zu übertragen.

So können die Verpflichtungen rechtlich im Wege einer Schuldübernahme mit Schuldnerwechsel im Außenverhältnis übertragen werden.

Hinweis:

Da durch eine Schuldübernahme das bisherige Schuldverhältnis endet und der Erwerber an die Stell...