Unberechtigter Ausweis von Umsatzsteuer in Gutschriften über nicht ausgeführte Leistungen
Gefährdungshaftung des Gutschriftsempfängers
Leitsatz
1. Die in § 14 Abs. 3 UStG a.F. vorgesehene Gefährdungshaftung ist auch auf Gutschriften über nicht ausgeführte Leistungen
anwendbar.
2. Der bewusste Verzicht auf Kenntnisnahme von der Gutschrift reicht jedenfalls dann aus, um als Gutschriftempfänger in Anspruch
genommen werden zu können, wenn der Empfänger auf die Übermittlung der Gutschriften konkludent verzichtet und deren Existenz
nicht nur akzeptiert, sondern den Anschein einer zu Recht mit Gutschrift abgerechneten entgeltlichen Leistung sogar bekräftigt
hat, indem Schecks über die Scheinentgelte entgegennahm und einlöste.
4. Schuldner der in den Gutschriften unberechtigt ausgewiesenen Steuerbeträge ist gem. § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG a.F. nur der
Empfänger, nicht hingegen auch der Aussteller der Gutschrift.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 1484 Nr. 17 UStB 2016 S. 299 Nr. 10 SAAAF-80316
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