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StuB Nr. 16 vom Seite 605

Zutreffendes Geschäftsjahr bei Umstellung

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Sachverhalt

Das Geschäftsjahr darf zwölf Monate nicht übersteigen (§ 240 Abs. 3 Satz 2 HGB). Das Geschäftsjahr darf aber umgestellt werden. Dann entsteht zwingend ein Rumpfgeschäftsjahr. Dazu ein praktischer Fall.

Beispiel

Ein kleiner Konzern mit der Mutter J AG und der 100 %igen Tochter F GmbH hatte bislang das Geschäftsjahr per 31. 3. Durch Einbeziehung in einen Drittlandskonzern mit deutscher Landesholding B GmbH im Jahr 2014 wurde das Geschäftsjahr konzerneinheitlich auf den umgestellt. Die Eintragungen im Handelsregister der J AG erfolgten noch 2014, die der F GmbH allerdings erst Anfang 2015. Das wurde erst im Nachhinein im Offenlegungsverfahren erkannt. Zwischen J AG und F GmbH besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Folge einer steuerlichen Organschaft. Die F machte bisher schon und tut dies auch weiterhin von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch und erstellt deshalb z. B. keinen Anhang. Die J AG erzielt in 2014 und 2015 Verluste.

II. Rechtsfolgen ...

1. ... unmittelbar

Die unmittelbare Rechtsfolge ist leicht festzustellen: Die Festlegung des Geschäftsjahres einer GmbH stellt einen notwendigen Satzungsbestandteil dar. Dessen Änderung bedarf ...