ALG § 108

Fünftes Kapitel: Sonderregelungen

Zweiter Abschnitt: Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts

Siebter Unterabschnitt: Rentenauskunft

§ 108 Anspruch auf Rentenauskunft

Ein Anspruch auf Rentenauskunft besteht erst ab 1. Januar 1997.

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QAAAF-79648