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NWB Nr. 32 vom Seite 2410

Reform der Grundsteuer Teil I: Grundvermögen – Neuausrichtung bei Bewertungsziel und Bewertungsverfahren

Dirk Eisele

I. Länderinitiative zur Neuregelung der bewertungsrechtlichen Bemessungsgrundlage

Als konjunkturunempfindliche und damit fest kalkulierbare Größe hat die Grundsteuer ihren Stellenwert im System der kommunalen Einnahmequellen auch im vergangenen Jahr mit einem bundesweiten Aufkommen von ca. 13 Mrd. € eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Die Aufkommenskontinuität dieser Steuer bei weiterhin steigender Tendenz dürfte auch Grund dafür sein, dass der Fortbestand dieser Steuer nicht ernsthaft infrage steht.

1. Reformstau

[i]Erster Anlauf vor über 20 JahrenBereits im Dezember 1995 (!) hatte die Finanzministerkonferenz aus Anlass der Einheitswertbeschlüsse des , 2 BvR 552/91 (BStBl 1995 II S. 655; BStBl 1995 II S. 671) zur Vermögensteuer und Erbschaftsteuer beschlossen, das bisherige Verfahren für die Grundsteuer noch für eine Übergangszeit beizubehalten und mit den Städten und Gemeinden als Steuergläubiger in Kontakt zu treten, um zu klären, ob und ggf. in welcher Form die Ermittlung der grundsteuerlichen Bemessungsgrundlage mittelfristig durch die Kommunen selbst erfolgen könnte. Nicht zuletzt aufgrund dieser „Vorgeschichte“ findet das politische Streben nach einer ...