Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
4. Aufl. 2016
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Tschechische Republik
Allgemeines
Die tschechische Umsatzsteuer (daň z přídané hodnoty – DPH) entspricht inzwischen weitestgehend den wesentlichen Positionen/Definitionen der MwStSystRL.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL.
Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist möglich und erfolgt auf Antrag. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Unternehmen entweder finanziell oder organisatorisch verbunden sind. Finanzielle Verbundenheit ist gegeben, wenn die Beteiligung an einer Gesellschaft oder die Stimmrechte in Bezug auf diese Gesellschaft – direkt oder indirekt – mindestens 40 % betragen. Eine organisatorische Eingliederung kann sich beispielsweise aufgrund von mindestens einer Person ergeben, die in den Führungsgremien aller betroffenen Gesellschaften tätig ist. Zudem besteht die Einschränkung, dass nur Gesellschaften mit Anschrift, Sitz oder Niederlassung in der Tschechischen Republik für die Gruppenbesteuerung/Organschaft in Frage kommen und die finanzielle oder organisatorische Verbundenheit auch unmittelbar zwischen diesen Gesellschaften bestehen muss.
Ausländische Unternehmen sind jeweils gesondert zu registrieren.
Eine deutsche Gesellschaft hält je...