Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
4. Aufl. 2016
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Schweiz/Fürstentum Liechtenstein
Allgemeines
Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein bilden zusammen ein gemeinsames Umsatzsteuer-Inland, demnach wird in beiden Staaten ein identisches Umsatzsteuerrecht angewandt. Nachfolgendes zur Schweiz Geschriebenes gilt entsprechend auch für das Fürstentum Liechtenstein, auch wenn das Fürstentum Liechtenstein nicht explizit erwähnt wurde.
Die Umsatzsteuer ist zwar an die MwStSystRL stark angelehnt, weist jedoch einige Besonderheiten auf. Nachdem der (Schweizer) National- und Ständerat dem MWStG zugestimmt hat, trat am in der Schweiz ein neues MWStG in Kraft.
Unternehmer/Organkreis
Steuerpflichtiger ist, wer eine selbständige berufliche Tätigkeit ausübt, sofern seine steuerbaren Umsätze in der Schweiz oder/und im Fürstentum Liechtenstein jährlich 100.000 Schweizer Franken (CHF) übersteigen (bis : 75.000 CHF). Für nicht gewinnstrebende, ehrenamtlich geführte Sportvereine und gemeinnützige Institutionen liegt die maßgebende Grenze bei 150.000 CHF.
Unter die Grenze von 100.000 CHF bzw. 150.000 CHF fallen sämtliche Umsätze (vereinbarte Entgelte ohne MWST) aus allen steuerbaren Leistungen, d. h. sowohl aus den steuerpflichtigen als auch aus den steuerbefreite...