Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
4. Aufl. 2016
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Portugal
Allgemeines
Die portugiesische Umsatzsteuer (imposto sobre o valor acrescentado – IVA) entspricht in allen wesentlichen Positionen/Definitionen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Dennoch ergeben sich in einigen Punkten bzw. Auslegungen wesentliche Unterschiede, die nachfolgend erläutert werden.
Das portugiesische Umsatzsteuerrecht ist sehr formell. Die portugiesische Finanzverwaltung achtet sehr genau auf die rechtzeitige Anmeldung der abzuführenden Steuerbeträge, dies gilt selbst für die Erwerbsteuer, die eigentlich in der gleichen Voranmeldung wieder abzugsfähig ist. Werden Steuerbeträge zu spät angemeldet, werden Zinsen und ggf. Pönalen festgesetzt.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut EG-Richtlinie. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist nicht möglich, so dass Gesellschaften jeweils gesondert registriert werden müssen.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 10.000 € übersteigt. Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land ansässige Unternehmer beträgt 35.000 €.
Lieferung/sonstige Leistung
Die Definition der Begriffe Lieferung und so...