Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
4. Aufl. 2016
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Niederlande
Allgemeines
Die niederländische Umsatzsteuer (Belasting op de Toegevoegde Waarde – BTW) wird gemäß der EU-weit gültigen Vorschriften der MwStSystRL erhoben. Einige Besonderheiten, insbesondere für ausländische Unternehmer, werden nachfolgend erläutert.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist auf Antrag für in den Niederlanden ansässige Unternehmen möglich, so dass Gesellschaften nicht zwingend einzeln registriert werden müssen. Für ausländische Unternehmer ist im niederländischen Umsatzsteuerrecht grundsätzlich keine umsatzsteuerliche Organschaft vorgesehen. Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 10.000 € übersteigt. Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land ansässige Unternehmer beträgt 100.000 €.
Weder für in den Niederlanden ansässige Unternehmer noch für ausländische Unternehmer gilt eine Registrierungsgrenze für Kleinunternehmerregelung, d. h. eine umsatzsteuerliche Registrierung wird erforderlich, sobald in den Niederlanden steuerpflichtige Leistungen erbracht werde...