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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 R 273/15

Gesetze: SGB VI § 77 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst a; SGB VI § 236a Abs. 2 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente und die Vertrauensschutzregelungen sind verfassungsgemäß. Dies gilt auch bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 12 Nr. 40
QAAAF-79084

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