Lehrbuch Internationales Steuerrecht
13. Aufl. 2016
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Kapitel 3: Das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
3.1 Einführung
550Wirksamer als einseitige nationale Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sind bilaterale Maßnahmen, d. h. völkerrechtliche Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen – DBA). Mit derartigen Verträgen wird grundsätzlich bereits die Entstehung der Doppelbesteuerung verhindert, während einseitige Maßnahmen i. d. R. nur eine bereits eingetretene effektive Doppelbesteuerung beseitigen. DBA stellen von der Wirkung her im Grundsatz eine Einschränkung des eigenen Besteuerungsrechts zugunsten des Besteuerungsrechts des anderen Vertragsstaates dar und umgekehrt. Die Abkommen versuchen, das Besteuerungsrecht an internationalen Steuerfällen den beteiligten Staaten nach objektiven Gesichtspunkten zuzuweisen, um eine gerechte und gleichmäßige Besteuerung zu erreichen. DBA begründen, soweit sie nicht ausdrückliche gegenteilige Regelungen enthalten, kein nach inländischem Recht nicht bestehendes Besteuerungsrecht. Sie führen nicht zur Erfassung von Einkünften, die nach inländischem Steuerrecht beim Steuerpflichtigen nicht zu erfassen sind.
551Die Bundesrepublik Deutschland hat zurzeit mit mehr als 1...