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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 4 VG 2/16

Gesetze: OEG § 1 Abs. 1; KOV-VFG § 15 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Gewaltopfer, das mehr als 17 Jahre über die erlittene Gewalttat schweigt, kann eine Opferentschädigung verlangen, wenn wegen des Zeitablaufs nun kein Beweis mehr möglich ist

Fundstelle(n):
ZAAAF-78647

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