Keine Erstattung von Antidumpingzoll wegen verspäteter Untersuchung der Marktwirtschaftsbedingungen?
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Sind die VO Nr. 812/2010 und Nr. 248/2011 ungültig, weil die Kommission über die Anträge gemäß Art. 2 Abs. 7 Buchst. c VO Nr. 1225/2009 nicht innerhalb von drei Monaten entschieden hat?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
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Fundstelle(n):
BAAAF-78360