Verjährte Pflichtteilsansprüche sind nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar?
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Pflichtteilsanspruch gegen sich selbst als Nachlassverbindlichkeit:
Führt die Geltendmachung eines verjährten Pflichtteilsanspruchs durch den Pflichtteilsberechtigten gegenüber sich selbst zu einer vom Erwerb des Erben abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeit?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
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Fundstelle(n):
MAAAF-78339