Gesetze:
KN Unterposition
9503 0039
KN Unterposition
9503 0070
KN Erläuterungen
zur Unterposition 9503 0070 (EZT-Nr. 36.7)
HS Erläuterungen zum Kapitel 95 (EZT-Nr. 01.0)
HS Erläuterungen zur Position 9503 (EZT-Nr. 19.050.0)
Zollrecht, Tarifierung: Einreihung eines
"Lernpakets" "Mikrocontroller programmieren" als "anderes Spielzeug,
aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen" in die Unterposition
9503 0070 KN
Leitsatz
1. Unterhaltend im Sinne der
Erläuterungen zum Kapitel 95 HS (EZT-Nr. 01.0) und zur Position
9503 HS (EZT-Nr. 19.0) kann eine Ware nur dann sein, wenn die Beschäftigung
damit selbstzweckhaft ist, d. h. keinen von außerhalb des Spielzeugs
an den Spieler herangetragenen Anforderungen genügen muss.
2. Lehrspielzeug ist von Lehrmaterial
abzugrenzen. Letzteres ist dazu bestimmt, von außen, etwa durch
Arbeitgeber, Schule oder ein universitäres Curriculum, vorgegebene
Inhalte zu erlernen oder den Wissenserwerb in einer Prüfung zu dokumentieren.
3. Spielzeug kann sich auch
am Wissensstand von Erwachsenen orientieren.
4. Dass durch das Spielen mit
einem Spielzeug Fähigkeiten von erheblichem praktischem Nutzen erworben
werden, steht der Einordnung einer Ware als Spielzeug nicht entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAF-77905
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