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NWB Nr. 28 vom Seite 2104

Vorrangige Kindergeldberechtigung eines im EU-Ausland lebenden Elternteils

Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 4. 2. 2016 - III R 17/13

Dr. Christina Avvento

[i]BFH, Urteil vom 4. 2. 2016 - III R 17/13 NWB RAAAF-75057 Der NWB RAAAF-75057 entschieden, dass einem im EU-Ausland lebenden Elternteil, der das gemeinsame Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, gegenüber dem im Inland lebenden anderen Elternteil nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG ein vorrangiger Kindergeldanspruch zusteht, solange die Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde nach in der Person des im Inland lebenden Elternteils erfüllt sind. Die Entscheidung des BFH enthält grundlegende Aussagen zu der VO (EG) Nr. 883/2004 sowie zu der hierzu ergangenen Durchführungs-VO (EG) Nr. 987/2009 in Bezug auf Familienleistungen.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Ausgangssachverhalt

[i]Antrag des geschiedenen Vaters auf Kindergeld ...Der in Deutschland wohnende Kläger, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist von seiner früheren Ehefrau, die mit dem gemeinsamen Sohn in Polen lebt, geschieden. Der Vater bezog zunächst Arbeitslosengeld, war sodann nichtselbständig beschäftigt und erhielt schließlich Leistungen nach dem SGB II. Seine frühere Ehefrau (polnische Staatsangehörige) ging in Polen einer Erwerbstätigkeit nach und hatte wegen der nach polnischem Recht...