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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 31/12

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch [SGB IV]) über die Versicherungspflicht der Klägerin zu 1) in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung in dem Zeitraum vom 1.11.2007 bis zum 30.9.2011 in einer für die Klägerin zu 2) ausgeübten Tätigkeit als Betreuerin im Bereich des ambulant betreuten Wohnens.

Fundstelle(n):
NAAAF-77131

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