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StuB Nr. 13 vom Seite 514

Vorjahresspalte der GuV beim Übergang zum BilRUG

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die U GmbH stellt zum ihren Jahresabschluss erstmals nach BilRUG auf (Art. 75 Abs. 1 EGHGB). Nachfolgend ist die GuV für 2015 dargestellt, in der rechten Spalte, wie sie nach HGB a. F. aufgestellt wurde, in der linken Spalte, wie sie nach BilRUG ausfallen würde.


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2015     (BilRuG)
2015     (HGB a. F.)
1. Umsatzerlöse
1.050
1. Umsatzerlöse
1.000
2. so. betr. Erträge
160
2. so. betr. Erträge
200
3. Materialaufwand
-515
3. Materialaufwand
-500
4. Personalaufwand
-200
4. Personalaufwand
-200
5. Abschreibungen
-50
5. Abschreibungen
-50
6. so. betr. Aufw.
-125
6. so. betr. Aufw.
-100
7. so. Zinsen u. ä. Ertr.
20
7. so. Zinsen u.ä. Ertr.
20
8. Zinsen u. ä. Aufw.
-40
8. Zinsen u.ä. Aufw.
-40
9. Erg. d. gew. Geschäftst.
330
10. a. o. Erträge
10
11. a. o. Aufwendungen
-40
12. a. o. Ergebnis
-30
9. Steuern Eink. u. Ertrag
-90
13. Steuern Eink. u. Ertrag
-90
10. Ergebnis nach Steuern
210
11. sonstige Steuern
-10
14. sonstige Steuern
-10
12. Jahresüberschuss
200
15. Jahresüberschuss
200

Die Unterschiede erklären sich wie folgt:

  • Vermietungserlöse von 50 wurden bisher als s. b. E. behandelt, nach BilRUG wären sie Umsatzerlöse.

  • Aufwendungen auf Mietobjekte von 15 wurden bisher als s. b. A. ausgewiesen, nach BilRUG wären sie Materialaufwand.

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