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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 8 SO 75/11

Streitig ist ein Anspruch des zwischenzeitlich verstorbenen G. H. (im Folgenden: Hilfebedürftigen) gegenüber dem beklagten Landkreis Lüneburg auf Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten im Zusammenhang mit seinem Aufenthalt in der Einrichtung "I." in Gifhorn vom 9. Januar 2005 bis zum 17. Dezember 2006 in Höhe von 27.077,86 EUR, der nach dem Tod des Hilfebedürftigen von dem Träger der Einrichtung, den J. Heimen in K. e.V., bzw. nunmehr dessen Rechtsnachfolgerin (im Folgenden: Klägerin) geltend gemacht wird.

Fundstelle(n):
LAAAF-76647

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