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Vorläufige Agendaentscheidung des IFRS IC: Abwärtsgerichtete Statuswechsel im Anwendungsbereich von IFRS 11
I. Einführung
Das IFRS IC hat mit dem IFRIC Update aus März 2016 eine vorläufige Agendaentscheidung veröffentlicht, der eine Zweifelsfrage zur Abbildung von abwärtsgerichteten Statuswechseln zugrunde liegt. Als Statuswechsel sollen hier Ereignisse verstanden werden, die eine Änderung der für die Konsolidierung maßgeblichen Kriterien bewirken und daher die Notwendigkeit einer Übergangskonsolidierung auslösen. Der Status von Unternehmensverbindungen bzw. gemeinsamen Vereinbarungen ergibt sich aus den durch IFRS 10, IFRS 11 und IAS 28 adressierten Bilanzierungseinheiten und deren Einordnung in den Konsolidierungskreis (Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen, gemeinsame Vereinbarungen) sowie den korrespondierenden Bilanzierungs- bzw. Konsolidierungsmethoden (Vollkonsolidierung, Einbeziehung nach Maßgabe bestehender Rechte an Vermögenswerten und Verpflichtungen aus Schulden, equity-Methode). Durch die Veränderung der Einflussmöglichkeiten kann eine Veränderung des Status resultieren, wobei eine bilanziell beachtliche Zunahme von Einflussmöglichkeiten einen aufwärtsgerichteten Statuswechsel und deren Abnahme einen abwärtsgerichteten Statuswechsel bis hin zum Austritt...