Lehrbuch Einkommensteuer
22. Aufl. 2016
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Kapitel 15: Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger
15.1 Allgemeine Grundsätze und Einschränkungen der beschränkten Steuerpflicht
15.1.1 Allgemeines
2616Ähnlich wie bei der unbeschränkten kann auch bei der beschränkten Steuerpflicht zwischen der „einfachen“ beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG und der erweiterten beschränkten Steuerpflicht nach § 2 AStG unterschieden werden. Die hierzu jeweils erforderlichen persönlichen und sachlichen Merkmale ergeben sich aus folgendem Schaubild:
Das Schaubild verdeutlicht, dass es auch für die beschränkte Steuerpflicht von Bedeutung ist, ob ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland vorliegt. Während diese Voraussetzungen allerdings im Falle der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG erfüllt sein müssen, ist im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht die Negativabgrenzung erforderlich (vgl. Rdn. 20, 27 ff.).
2617Hinzu kommt im Fall des § 1 Abs. 4 EStG die sachliche Voraussetzung, dass inländische Einkünfte vorliegen müssen, die in § 49 EStG aufgezählt werden. Darunter fallen grundsätzlich alle in § 2 Abs. 1 EStG bezeichneten sieben Einkunftsarten, allerdings unter den weiteren besonderen Voraussetzungen des § 49 EStG. Dabei ist die Frage, ob es sich um inländische Einkünfte handelt, für die einzelnen Einkunftsart...BStBl 1967 III 392