Lehrbuch Einkommensteuer
22. Aufl. 2016
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Kapitel 9: Gewinnermittlung
9.1 Grundbegriffe der Gewinnermittlung
9.1.1 Begriff und Bedeutung der Gewinnermittlung
9.1.1.1 Begriff der Gewinnermittlung
991Einkünfte i. S. des § 2 Abs. 1 EStG sind bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Man nennt diese Einkünfte deshalb auch Gewinneinkünfte. Der Begriff der Gewinnermittlung bezeichnet die verschiedenen Verfahren zur Ermittlung der Einkünfte aus diesen drei Einkunftsarten. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung enthalten die §§ 4 – 7k EStG (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Das Gesetz fasst diese Vorschriften unter der Überschrift „Gewinn“ zusammen. Sie regeln die Ermittlung des sog. laufenden Gewinns.
992Die Gewinnermittlungsvorschriften des EStG lassen sich ihrem Inhalt nach in drei Gruppen gliedern,
in Vorschriften, die den Gewinnbegriff und die Formen der Gewinnermittlung regeln (§§ 4, 5 EStG),
die Vorschriften über Absetzungen für Abnutzung und Abschreibung (§§ 7, 7a – 7k EStG).
9.1.1.2 Die Bedeutung der Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuergesetzes
993Die Vorschriften des EStG über die Gewinnermittlung gelten nicht nur für die ESt, sondern auch für die Körperschaftsteuer. Auch auf dem Gebiet der KSt ist der regelmäßige Steu...BStBl 1966 III 255