Vervielfältigungstheorie – Gewerbliche Prägung einer
Insolvenzverwalterpraxis, Einsetzung einer angestellten Rechtsanwältin als
Gutachterin
Leitsatz
Die Tätigkeit einer aus Rechtsanwälten bestehende Insolvenzverwalter-GbR ist auch dann als freiberuflich zu qualifizieren,
wenn eine bei ihr angestellte Rechtsanwältin zwar selbst in wenigen, unbedeutenderen Verfahren zur Gutachterin, Insolvenzverwalterin
oder Treuhänderin bestellt wird, in diesen Verfahren aber intern nicht eigenständig handelt, sondern der leitenden und eigenverantwortlichen
Überwachung durch die GbR-Gesellschafter unterliegt.
Fundstelle(n): HAAAF-74246
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