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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 EG 2920/15

Gesetze: BEEG § 1; SGB I § 30; SGB IV § 4

Leitsatz

Leitsatz:

Wird ein bei einem inländischen Unternehmen beschäftigter Arbeitnehmer für die Dauer von (voraussichtlich) fünf Jahren bei einem zu demselben Konzern gehörenden rechtlich selbständigen Unternehmen in der Türkei eingesetzt, liegt auch dann keine Entsendung iSv § 4 SGB IV vor, wenn sich zwar der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers (formal) gegen das inländische Unternehmen richtet, das Entgelt aber dem ausländischen Unternehmen belastet und daher wirtschaftlich von diesem getragen wird.

Fundstelle(n):
HAAAF-72104

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