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§ 4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 10 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Zur Rechtsentwicklung wird auf Rz 54 verwiesen.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1 Der Jahresabschluss nach IFRS ist auf Grundlage der Verhältnisse aufzustellen, wie sie am Bilanzstichtag bestehen. IAS 10 regelt die bilanzielle Erfassung und Berichterstattung (Rz 49 ff.) von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag. Daneben behandelt IAS 10 die Frage, welche Auswirkungen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag auf den Grundsatz der Unternehmensfortführung haben. Der Regelungsinhalt von IAS 10 wird nach deutscher Sprachregelung mit dem Stichwort „Wertaufhellung” charakterisiert, womit auch der Bilanzansatz angesprochen ist (Rz 34).
2In ökonomischer Betrachtung entspringt der Regelungsgehalt von IAS 10 dem die Bilanzierung durchdringenden Tatbestand der Unsicherheit über die Entwicklung der Zukunft. Die Zukunft wird jedoch unentwegt durch die Gegenwart eingeholt, d. h., das unsichere Ereignis tritt ein oder der Kenntnisstand über einen bestimmten Zustand wächst im Zeitverlauf.
Andererseits muss die laufende buchmäßige Erfassung der Geschäftsvorfälle e...