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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 04 | Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttungen im Zusammenhang mit Risikogeschäften

Nach der Rechtsprechung des BFH rechtfertigen risikoreiche Wertpapiergeschäfte durch eine GmbH regelmäßig nicht die Annahme, diese Geschäfte würden im privaten Interesse des beherrschenden Gesellschafters ausgeübt. Unternehmen seien grundsätzlich darin frei, Risikogeschäfte und die damit verbundenen Chancen, zugleich aber auch die Verlustgefahren wahrzunehmen. Das BMF hat sich jetzt dieser Sichtweise angeschlossen.

Als Nächstes haben wir ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Körperschaftsteuer ausgewählt. Konkret geht es um verdeckte Gewinnausschüttungen. Das BMF hat aktuell zur Beurteilung von Risikogeschäften durch eine GmbH Stellung genommen.

Zum Hintergrund heißt es: Der Bundesfinanzhof hatte 2004 eine Entscheidung aus 2001 bestätigt. Danach rechtfertigen risikoreiche Wertpapiergeschäfte durch eine GmbH regelmäßig nicht die Annahme, diese Geschäfte würden im privaten Interesse des beherrschenden Gesellschafters ausgeübt. Unternehmen seien grundsätzlich darin frei, Risikogeschäfte und die damit verbundenen Chancen, zugleich aber auch die Verlustgefahren wahrzunehmen.

Anders als von der Finanzverwaltung in zwei älteren BMF-Schre...