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Vollstreckung nach §§ 249 ff. AO
17 Fälle
Das Zusammenspiel von öffentlich-rechtlichem Steuer-(verfahrens-)recht und die Bezugnahmen auf das Zivilrecht machen das Vollstreckungsrecht der AO zu einer sehr komplexen Materie. Die nachfolgende Fallstudie verschafft Ihnen anhand ausgewählter Fallkonstellationen und ergänzender Beispiele einen einführenden Überblick über dieses Rechtsgebiet.
I. Einführung
1. Allgemeines
Unter „Vollstreckung“ im Steuerverfahrensrecht versteht man den Einsatz hoheitlicher Maßnahmen zur zwangsweisen Durchsetzung förmlich festgestellter Ansprüche des Gläubigers (= Finanzamt, nachfolgend FA) oder sonstiger steuerlicher Verhaltenspflichten (Tun, Dulden oder Unterlassen) gegenüber dem (Vollstreckungs-)Schuldner (= Steuerpflichtiger). Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im 6. Teil der AO, §§ 249–346 AO. Weitere Rechtsgrundlagen finden sich u. a. in der Zivilprozessordnung (ZPO), auf die die AO häufig verweist, dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) sowie der Insolvenzordnung (InsO). Zudem wird die Durchführung des Vollstreckungsverfahrens in Verwaltungsvorschriften näher bestimmt; maßgeblich sind hier die VollstrA, die VollzA sowie der AEAO.
Während Private zur Durchsetzung ihrer Forderungen grds. gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, ...