Auflösung eines im Rahmen einer mittelbaren Organschaft beim Organträger gebildeten aRAP
Leitsatz
Ein im Rahmen einer mittelbaren Organschaft beim Organträger gebildeter aktiver Ausgleichsposten ist bei der Verschmelzung
der Organgesellschaft zu Buchwerten auf die Zwischengesellschaft aufzulösen, wenn die Verschmelzung zu einem Übernahmegewinn
führt, mit dem der Ausgleichsposten verrechnet werden kann und neben dem mittelbaren Organschaftsverhältnis ein unmittelbares
Organschaftsverhältnis zwischen der Organträgerin und der Zwischengesellschaft besteht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 594 Nr. 7 GmbH-StB 2016 S. 208 Nr. 7 DAAAF-68729
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